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Rubrik Gesundheit
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28.10.2022, 11:09 Uhr
Selbsthilfe für pflegende Angehörige
Informationsveranstaltung zur Gründung eines Landesvereins für pflegende Angehörige in Niedersachsen
08.11.2022 | 15 Uhr | Forum St. Peter, Peterstr. 22-26, Oldenburg

Gemeinsam mit dem Bundesverband wir pflegen e.V. lädt der Selbsthilfetreff für pflegende Angehörige der BeKoS am 8. November um 15 Uhr im Forum St. Peter zu einer Informationsveranstaltung ein. Auf der Veranstaltung stellt sich der Bundesverband vor und informiert über die geplante Gründung eines Landesvereins für pflegende Angehörige in Niedersachsen.

Interessierte erhalten auf der Veranstaltung die Möglichkeit wir pflegen e.V. kennenzulernen. Denn der Verein ist auf der Suche nach pflegenden oder ehemals pflegenden Angehörigen, die sich in einem Landesverein engagieren möchten. Auch Menschen, die sich beruflich, ehrenamtlich, privat, wissenschaftlich oder politisch mit Pflege befassen oder befassen möchten sind herzlich willkommen. „Ein aktives Engagement wäre ideal, ist aber kein Muss. An erster Stelle steht das Miteinander. Jeder kann sich nach seinen Möglichkeiten und Ressourcen einbringen,“ so Jana Schuschke vom Verein wir pflegen.

Außerdem wird der offene Selbsthilfetreff für pflegende Angehörige vorgestellt, der sich seit August jeden 4. Dienstag im Monat von 10-12 Uhr in der BeKoS trifft. Hier steht der Austausch über die persönliche Situation als pflegende/r Angehörige/r im Mittelpunkt, es werden Erfahrungen und Tipps weitergegeben oder einfach auch einmal gelacht.

Anmeldung für die Veranstaltung bei der BeKoS unter 0441 884848 oder info@bekos-oldenburg.de.


Pflegende Angehörige in Niedersachsen
Mehr als 450.000 Menschen in Niedersachsen beziehen Leistungen der Pflegeversicherung. 78 % von ihnen werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Nur wenige pflegende Angehörige nehmen dabei die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch, die meisten versorgen ihre Ehepartner, (Schwieger-)Eltern oder auch Kinder allein. Das heißt: Waschen, anziehen, begleiten, betreuen, versorgen rund um die Uhr. Jeden Tag. Sie stemmen eine Mammutaufgabe. Aufgrund fehlender Unterstützung geraten viele dabei an ihre Grenzen.

Im Austausch mit anderen Pflegenden erfahren Angehörige Anerkennung, durchbrechen soziale Isolation und erhalten hilfreiche Tipps zum Umgang mit der Pflegesituation. Um den Austausch der pflegenden Angehörigen in Niedersachsen zu stärken und ihnen eine Stimme in Politik und Gesellschaft zu geben, plant der Bundesverband wir pflegen e.V. die Gründung eines Landesvereins pflegender Angehöriger.

Über BeKoS e.V.
Die Beratungs- und Koordinationsstelle für Selbsthilfegruppen (BeKoS) gibt es seit 1985. Die BeKoS ist eine Beratungsstelle für alle, die Kontakt zu Selbsthilfegruppen suchen, eine neue Selbsthilfegruppe gründen möchten und Unterstützung für die eigene Selbsthilfegruppe suchen. In Oldenburg und Umgebung gibt es rund 200 Selbsthilfegruppen.

Weitere Informationen unter: www.bekos-oldenburg.de.

Über wir pflegen e.V.
Die Selbsthilfe zu stärken und Angehörigen über den Austausch mit anderen Pflegenden mehr Anerkennung, Kontakt und Informationen zu geben, ist ein Ziel des Bundesverbandes wir pflegen e.V. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Interessensvertretung gegenüber der Länder- und der Bundespolitik. Der Verband setzt sich seit 2008 für nachhaltige Verbesserungen in der häuslichen Pflege ein.

Weitere Informationen unter: www.wir-pflegen.net.
25.10.2022, 14:13 Uhr
Schlosshöfe: Über 1.000 Corona-Schutzimpfungen in zwei Wochen
Freitag einmalig auch Impfungen mit Totimpfstoff Valneva – Keine Fünftimpfungen im Impfpunkt
Die Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen im städtischen Impfpunkt in den Schlosshöfen nimmt weiter zu. So wurden dort in den vergangenen zwei Wochen mehr als 1.000 Impfungen vorgenommen. Ein Wert, der zuletzt vor mehr als einem halben Jahr erreicht wurde. Ursache dürfte neben den steigenden Coronazahlen vor allem die Verimpfung des neuesten, an die vorherrschenden Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoffes des Herstellers Biontech sein. Zu einer Auffrischungsimpfung (erster Booster, dritte Impfung) sind alle Personen ab 12 Jahren aufgerufen, die bisher erst zwei Impfungen erhalten und anschließend auch noch keine nachgewiesene Corona-Infektion erlitten haben. Der Abstand zur letzten Impfung beträgt hierbei mindestens sechs Monate.

Eine weitere Auffrischungsimpfung (zweiter Booster, vierte Impfung) wird darüber hinaus für folgende Personengruppen empfohlen: Alle Personen ab 60 Jahren sowie alle Personen ab 12 Jahren, die an einer Grunderkrankung leiden, zudem Mitarbeitende und Bewohnende in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen. Wer zu diesem Personenkreis gehört und bisher erst drei Impfungen und keine zusätzliche, nachgewiesene Corona-Infektion hatte, kann sich im städtischen Impfpunkt den vierten Piks mit dem neuesten, angepassten Impfstoff abholen. Auch wer drei Impfungen hatte und kurz danach (innerhalb von drei Monaten) an Corona erkrankt ist, kann erneut geimpft werden. Fand die Infektion mehr als drei Monate nach der dritten Impfung statt, wirkt sie wie eine Auffrischung und es wird keine weitere Impfung verabreicht. Der Abstand zur letzten Impfung oder nachgewiesenen Infektion muss auch beim „zweiten Booster“ mindestens sechs Monate betragen.

Eine steigende Nachfrage gibt es auch nach einer fünften Impfung. Insbesondere ältere Menschen, die bereits im Frühjahr ihre vierte Impfung erhalten haben, erkundigen sich in den Schlosshöfen nach einer erneuten Auffrischung. Doch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine fünfte Impfung nicht grundsätzlich, weshalb der Impfpunkt diese auch nicht durchführt.

Im Einzelfall kann laut STIKO aber eine solche Impfung erfolgen: „Personen mit besonderen Risiken sollten ihre Ärztin / ihren Arzt aufsuchen und sich beraten lassen. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte entscheiden dann individuell, unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung, ob eine Indikation für weitere Impfungen vorliegt“. Dies könne bei besonders gefährdeten Personen (zum Beispiel Hochbetagten, Immundefizienten, Bewohnerinnen und Bewohnern von Altenpflegeheimen) sinnvoll sein. Wer sich also in dieser Situation sieht und Interesse an einer fünften Impfung hat, sollte sich an ihren oder seinen behandelnden Arzt – in der Regel den Hausarzt – wenden und sich dort individuell beraten lassen. Im städtischen Impfpunkt sind solche speziellen Beratungen nicht möglich.

Seit einigen Wochen ist in Deutschland auch der erste Totimpfstoff gegen das Coronavirus vom österreichischen Hersteller Valneva für bestimmte Personengruppen zugelassen. Menschen zwischen 18 und 50 Jahren, die bisher noch gar keine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, können sich mit diesem Präparat impfen lassen. Der Impfstoff basiert auf dem klassischen Wirkprinzip der Totimpfstoffe. Diese enthalten entweder abgetötete Erreger oder inaktivierte Bestandteile von Erregern. Valneva enthält ganze Viruspartikel des Originalstamms von SARS-CoV-2. Gelangt der Impfstoff in den Körper, erkennt das Immunsystem das Virus als fremd. Es bildet daraufhin Antikörper, die die Viruspartikel neutralisieren. Für Schwangere und Stillende ist der Impfstoff aufgrund mangelnder Datenlage nicht zugelassen.

Im Impfpunkt gab es bisher jedoch kaum Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach diesem neuen Präparat. Weniger als eine Handvoll Menschen hatten sich auf eine Liste setzen lassen und können nun an diesem Freitag, 28. Oktober 2022, ihre Impfung erhalten. Wer zum berechtigten Personenkreis gehört und ebenfalls den Totimpfstoff erhalten möchte, kann sich unter der Telefonnummer 0441 235-4960 einen Termin zwischen 11 und 17 Uhr geben lassen, die Anmeldung erfolgt ausschließlich telefonisch. Der verbindliche Zweitimpftermin findet exakt vier Wochen später, am Freitag, 25. November 2022, statt.

Der Impfpunkt in den Schlosshöfen hat montags bis samstags zwischen 10 und 18 Uhr geöffnet. Jeden Mittwoch wird ohne Termin geimpft, für alle anderen Tage können online unter www.oldenburg.de/impfpunkt oder telefonisch unter 0441 235-4960 Termine gebucht werden. Oftmals ist dies auch spontan für den selben Tag noch möglich. Mitzubringen sind neben einer FFP2-Maske ein Lichtbildausweis und der Impfpass beziehungsweise entsprechende Ersatzbescheinigungen mit dem Nachweis über alle bisher erfolgten Corona-Schutzimpfungen.
14.10.2022, 13:31 Uhr
Selbsthilfetreff für pflegende Angehörige - Gem(einsam) pflegen
Regelmäßig  am 4. Dienstag im Monat bietet die BeKoS einen offenen Selbsthilfetreff für pflegende Angehörige an. Willkommen sind auch Menschen, die sich um einen Hilfsbedürftigen kümmern, aber nicht miteinander verwandt sind.
Im Mittelpunkt steht der Austausch über die persönliche Situation stehen, die Erfahrung, dass es anderen ähnlich geht, Tipps und Erfahrungen können weitergegeben, auch einmal zusammen gelacht werden und vieles mehr.  
Dieses offene Angebot wird unterstützt und begleitet von Mitarbeiterinnen der BeKoS. 
Das nächste Treffen findet am 25.10.2022 von 10:00 - 12:00 Uhr in der BeKoS statt.
Bei Interesse bitte melden bei: info@bekos-oldenburg.de oder unter 0441-884848.
14.10.2022, 12:38 Uhr
Solidarische Gesundheitsversorgung
Workshopreihe und Podiumsdiskussionen
Auszubildende der Krankenpflege aus dem Pius-Hospital und Studierende der Universität Oldenburg, die als „Kritische Mediziner*innen Oldenburg“ organisiert sind, haben gemeinsam mit Werkstatt Zukunft eine interprofessionelle Workshopreihe entwickelt und zwei öffentliche Podiumsdiskussionen zu einer solidarischen Gesundheitsversorgung unter dem Titel „Kritische Pflege – Kritische Medizin“ geplant. „Gesundheitspolitische Veränderungen müssen von berufsgruppenübergreifender Solidarität getragen werden, um erfolgreich zu sein“, sagt Simon Gerhards von den Kritischen Mediziner*innen.

Die Workshops finden in der Zeit vom 17. Oktober bis zum 12. November im Pius-Hospital im Rahmen der Pflegeausbildung und in der Universität statt, stehen aber allen Interessierten offen. Für die Workshops ist eine Anmeldung erforderlich, die beiden in diesem Rahmen organisierten Podiumsdiskussionen sind ohne Anmeldung zugänglich. Alle Veranstaltungen sind kostenfrei.

Themen der Workshops sind Kapitalismus im Gesundheitswesen, Rekrutierung internationaler Pflegekräfte, Rassismus und Diskriminierung im Gesundheitswesen und globale Frauengesundheit. „Wir wollen in jedem Workshop unseren internationalen Blick, mit besonderem Fokus auf den globalen Süden, schärfen“, fügt Janina Lührs, Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege am Pius Hospital, hinzu.

Während marktwirtschaftliche Effizienzüberlegungen nicht mehr vor der Krankenversorgung halt machen, besteht ein gravierender Fachkräftemangel in der Pflege. Die Rekrutierung von Pflegekräften aus dem Ausland wird vielerorts als Lösung für das Problem angesehen, kann aber in den Herkunftsländern zu tiefgreifenden Problemen führen. Gleichzeitig gibt es auch in der Gesundheitsversorgung Diskriminierung wie zum Beispiel Rassismus oder eine mangelhafte Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden.

Alle aufgeworfenen Fragen betreffen nicht nur die Gesundheitsversorgung in Europa, sondern oft sogar in verstärktem Maße diejenige im globalen Süden und werden daher in diesem Projekt in ihrem weltweiten Zusammenhang behandelt.

Kapitalismus im Gesundheitswesen und solidarische Arbeitskämpfe
17.10.2022 am Pius Hospital
mit Vertreterinnen und Vertretern von Ver.di, Verein demokratischer Ärzt*innen, Bochumer Bund, Marburger Bund u.a.
Öffentliche Podiumsdiskussion um 13.30 Uhr

Rekrutierung internationaler Pflegekräfte
18.10.2022 am Pius Hospital
mit Karen Spannenkrebs (Verein demokratischer Ärt*innen) und Simon Ludwig-Pricha (BSB Deutschland)

Rassismus im Gesundheitswesen
29.10.2022 an der Universität Oldenburg
mit Shreyasi Bhattacharya und Mai Ahmed

Globale Frauengesundheit
12.11.2022 an der Universität Oldenburg
mit Benjamin ter Balk (Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge Niedersachsen), Delphine Takwi, Dr. Christoph Zerm, Maren Kick (pro familia) und zwei von FGM (Weibliche Genitalverstümmelung) betroffene Aktivistinnen.
Öffentliche Podiumsdiskussion um 16.30 Uhr

Die Podiumsdiskussionen werden von Studierenden und Auszubildenden moderiert und von Werkstatt Zukunft als TV-Sendungen aufgezeichnet. Das gleiche gilt für einige Interviews mit weiteren Gästen der Workshopreihe. Ermöglicht wird das Projekt unter dem Dach von Werkstatt Zukunft e.V. durch eine Förderung durch Engagement Global mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie durch die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung.

Weitere Informationen, Kontakt und Anmeldung https://werkstatt-zukunft.org.
07.10.2022, 16:40 Uhr
Wieder mehr Corona-Schutzimpfungen in den Schlosshöfen
Neuer Impfstoff gegen Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 – Infektionsschutzgesetz angepasst
Mit der Einführung der gegen die Omikron-Varianten angepassten Impfstoffe steigt die Anzahl der Auffrischungsimpfungen im städtischen Impfpunkt in den Schlosshöfen. Seit vergangener Woche (39. Kalenderwoche) wird dort auch der neueste Impfstoff des Herstellers Biontech gegen die aktuell in Deutschland vorherrschenden Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 verabreicht. Sozialdezernentin Dagmar Sachse erklärt dazu: „Innerhalb einer Woche wurden in den Schlosshöfen zuletzt 360 Impfungen durchgeführt und damit fast doppelt so viele, wie in der Woche davor mit 188. Somit konnten wir die Impfzahlen im städtischen Impfpunkt erneut steigern – denn diesen Effekt haben wir bereits vor drei Wochen beobachtet, nachdem wir die ersten neuen Impfstoffe gegen die Omikron-Variante BA.1 angekündigt und verimpft haben.“

Ein weiterer Grund für steigende Impfzahlen dürfte die seit Samstag, 1. Oktober 2022, in Kraft getretene Regelung im Infektionsschutzgesetz sein. Demnach besitzen nur noch die Personen einen vollständigen Impfschutz, die nach der Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfung) auch eine zusätzliche Auffrischungsimpfung (ersten Booster) erhalten oder eine zusätzliche, nachgewiesene Corona-Infektion erlitten haben. Dies betrifft nicht zuletzt Personen, an deren Arbeitsplatz die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt.

Mit Beginn der kalten Jahreszeit finden auch größere Veranstaltungen wieder vorwiegend in geschlossenen Innenräumen statt, was das Infektionsrisiko erhöht. Umso wichtiger ist ein vollständiger Impfschutz, sagt auch Dr. Holger Petermann, Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Oldenburg: „Um gut durch den nunmehr dritten Corona-Winter zu kommen, ist der Impfschutz der Bevölkerung ein wesentlicher Aspekt. Auch wenn ein großer Teil der Menschen diesen erfreulicherweise bereits vollständig aufweist, rate ich allen anderen, sich jetzt die fehlenden Impfungen verabreichen zu lassen.“ So würde das Risiko schwerer Krankheitsverläufe erheblich reduziert und mit den neuen Impfstoffen zugleich das Risiko einer Ansteckung mit den Omikron-Varianten verringert.

Die erste Auffrischungsimpfung (erster Booster) wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Menschen ab 12 Jahren empfohlen und ist zudem nach dem neu geregelten Infektionsschutzgesetz notwendig, um einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus vorweisen zu können. Zwischen der zweiten Impfung und der ersten Auffrischungsimpfung muss ein Mindestabstand von sechs Monaten eingehalten werden. Nur, wer mehr als drei Monate nach der Zweitimpfung bereits eine Corona-Infektion hatte, die durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde, benötigt keine weitere Auffrischung. Die Infektion wirkt dann nämlich wie eine weitere Impfung.

Für bestimmte Personengruppen empfiehlt die STIKO eine weitere, zweite Auffrischungsimpfung (zweiter Booster). Allen Menschen ab 60 Jahren und darüber hinaus allen Menschen ab 12 Jahren mit einer Grunderkrankung wird die vierte Impfung empfohlen. Auch Mitarbeitenden in medizinischen Einrichtungen (zum Beispiel Kliniken, Praxen, Rettungsdiensten) sowie Bewohnenden und Mitarbeitenden in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird zum sogenannten zweiten Booster geraten. Auch hier muss ein Mindestabstand von sechs Monaten zur vorangegangenen Impfung oder Infektion eingehalten werden. Wer bereits drei Impfungen erhalten hat und mindestens drei Monate später zusätzlich eine Corona-Infektion hatte, ist durch insgesamt vier „immunologische Ereignisse“ geschützt und soll gemäß derzeitiger STIKO-Empfehlung keine weitere Impfung erhalten.

Im städtischen Impfpunkt werden für alle Auffrischungsimpfungen die an die Omikron-Varianten angepassten Vakzine verabreicht. Die Impflinge können sich entscheiden, ob sie einen Impfstoff gegen die Variante BA.1 erhalten möchten oder aber den neuesten Impfstoff gegen die Varianten BA.4 und BA.5. Dazu kann vor der Impfung eine ärztliche Beratung erfolgen. Wer noch eine Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfung) benötigt, wird mit dem herkömmlichen Impfstoff des Herstellers Biontech geimpft.

Der Impfpunkt in den Schlosshöfen hat von Montag bis Samstag jeweils zwischen 10 und 18 Uhr geöffnet. Termine sind kurzfristig, in der Regel noch am selben Tag, buchbar. Jeden Mittwoch wird ohne Termin geimpft, derzeit entstehen keine längeren Wartezeiten. Die Impfung ist kostenlos, mitzubringen sind nur ein gültiger Lichtbildausweis, der Impfpass oder eine Bescheinigung über die bisher erfolgten Impfungen sowie eine FFP2-Maske zum Tragen im Impfpunkt.

Termine sind online buchbar unter www.oldenburg.de/impfpunkt oder telefonisch unter 0441 235-4960.
30.09.2022, 17:45 Uhr
Pflegeheime müssen vor Besuchen Corona-Tests anbieten
Stadt übernimmt in Allgemeinverfügung bisherige Regelung aus der Landes-Verordnung
Pflegeheime sind verpflichtet, für alle Besucherinnen, Besucher und Dritte, die die Einrichtung betreten wollen, Corona-Tests anzubieten. Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die die Stadt Oldenburg auf Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums erlässt. Die Testpflicht gilt bis zum 7. April 2023.

Die Allgemeinverfügung ist inhaltsgleich mit den bisherigen Testpflicht-Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnungen. Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 16. September 2022 ist es aus rechtlichen Gründen allerdings nicht mehr möglich, eine solche Regelung über die ab dem 1. Oktober 2022 geltende Niedersächsische Corona-Verordnung vorzuschreiben. Deshalb hat das Land die Kommunen angewiesen, als landesspezifische Vorgabe zum Infektionsschutz entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen, die die bisherige Praxis fortführen.

Die Allgemeinverfügung soll die Besuchsrechte der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sicherstellen und diese vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen. Das Recht auf soziale Teilhabe der in Heimen betreuten Menschen umfasst die Möglichkeit, regelmäßig Besuch zu empfangen. Dieses Recht läuft ins Leere, wenn Besuche nicht möglich oder unzumutbar erschwert sind, weil für Besucherinnen und Besucher keine adäquate Testmöglichkeit erreichbar ist, heißt es in der Begründung.

Besucherinnen und Besucher von Menschen, die in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, haben Anspruch auf kostenlose Bürgertests.
30.09.2022, 17:26 Uhr
Vorsorge von Vollmacht bis Patientenverfügung
Vortrag der Betreuungsstelle am 11. Oktober
Über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informieren Ute Maulick vom Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. (SkF) und Eric Thormählen von der Betreuungsstelle der Stadt Oldenburg am Dienstag, 11. Oktober. Der Vortrag findet von 15.30 bis 17 Uhr im Kulturzentrum PFL statt, die Teilnahme ist kostenlos.

Jeder wünscht sich, nie in eine Situation zu geraten, in der er nicht mehr für sich selbst bestimmen kann. Das kann aber durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im Alter recht plötzlich der Fall sein. Entscheidungen können dann nicht automatisch durch andere, bislang auch nicht durch die Ehepartnerin oder den Ehepartner geregelt werden. Im Notfall wird eine schriftliche Einverständniserklärung benötigt, um handeln zu können. „Es gibt verschiedene Vorsorgemöglichkeiten, die wir im Vortrag gerne vorstellen möchten“, so Ute Maulick vom Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V.

Anmeldungen werden beim Betreuungsverein des SkF per E-Mail an info@skf-oldenburg.de oder unter 0441-25024 entgegengenommen. Dort gibt es auch weitere Informationen, ebenso wie bei der Betreuungsstelle der Stadt Oldenburg unter Telefon 0441 235-2503.