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Rubrik Gesundheit
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28.10.2022, 11:09 Uhr
Selbsthilfe für pflegende Angehörige
Informationsveranstaltung zur Gründung eines Landesvereins für pflegende Angehörige in Niedersachsen
08.11.2022 | 15 Uhr | Forum St. Peter, Peterstr. 22-26, Oldenburg

Gemeinsam mit dem Bundesverband wir pflegen e.V. lädt der Selbsthilfetreff für pflegende Angehörige der BeKoS am 8. November um 15 Uhr im Forum St. Peter zu einer Informationsveranstaltung ein. Auf der Veranstaltung stellt sich der Bundesverband vor und informiert über die geplante Gründung eines Landesvereins für pflegende Angehörige in Niedersachsen.

Interessierte erhalten auf der Veranstaltung die Möglichkeit wir pflegen e.V. kennenzulernen. Denn der Verein ist auf der Suche nach pflegenden oder ehemals pflegenden Angehörigen, die sich in einem Landesverein engagieren möchten. Auch Menschen, die sich beruflich, ehrenamtlich, privat, wissenschaftlich oder politisch mit Pflege befassen oder befassen möchten sind herzlich willkommen. „Ein aktives Engagement wäre ideal, ist aber kein Muss. An erster Stelle steht das Miteinander. Jeder kann sich nach seinen Möglichkeiten und Ressourcen einbringen,“ so Jana Schuschke vom Verein wir pflegen.

Außerdem wird der offene Selbsthilfetreff für pflegende Angehörige vorgestellt, der sich seit August jeden 4. Dienstag im Monat von 10-12 Uhr in der BeKoS trifft. Hier steht der Austausch über die persönliche Situation als pflegende/r Angehörige/r im Mittelpunkt, es werden Erfahrungen und Tipps weitergegeben oder einfach auch einmal gelacht.

Anmeldung für die Veranstaltung bei der BeKoS unter 0441 884848 oder info@bekos-oldenburg.de.


Pflegende Angehörige in Niedersachsen
Mehr als 450.000 Menschen in Niedersachsen beziehen Leistungen der Pflegeversicherung. 78 % von ihnen werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Nur wenige pflegende Angehörige nehmen dabei die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch, die meisten versorgen ihre Ehepartner, (Schwieger-)Eltern oder auch Kinder allein. Das heißt: Waschen, anziehen, begleiten, betreuen, versorgen rund um die Uhr. Jeden Tag. Sie stemmen eine Mammutaufgabe. Aufgrund fehlender Unterstützung geraten viele dabei an ihre Grenzen.

Im Austausch mit anderen Pflegenden erfahren Angehörige Anerkennung, durchbrechen soziale Isolation und erhalten hilfreiche Tipps zum Umgang mit der Pflegesituation. Um den Austausch der pflegenden Angehörigen in Niedersachsen zu stärken und ihnen eine Stimme in Politik und Gesellschaft zu geben, plant der Bundesverband wir pflegen e.V. die Gründung eines Landesvereins pflegender Angehöriger.

Über BeKoS e.V.
Die Beratungs- und Koordinationsstelle für Selbsthilfegruppen (BeKoS) gibt es seit 1985. Die BeKoS ist eine Beratungsstelle für alle, die Kontakt zu Selbsthilfegruppen suchen, eine neue Selbsthilfegruppe gründen möchten und Unterstützung für die eigene Selbsthilfegruppe suchen. In Oldenburg und Umgebung gibt es rund 200 Selbsthilfegruppen.

Weitere Informationen unter: www.bekos-oldenburg.de.

Über wir pflegen e.V.
Die Selbsthilfe zu stärken und Angehörigen über den Austausch mit anderen Pflegenden mehr Anerkennung, Kontakt und Informationen zu geben, ist ein Ziel des Bundesverbandes wir pflegen e.V. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Interessensvertretung gegenüber der Länder- und der Bundespolitik. Der Verband setzt sich seit 2008 für nachhaltige Verbesserungen in der häuslichen Pflege ein.

Weitere Informationen unter: www.wir-pflegen.net.
25.10.2022, 14:13 Uhr
Schlosshöfe: Über 1.000 Corona-Schutzimpfungen in zwei Wochen
Freitag einmalig auch Impfungen mit Totimpfstoff Valneva – Keine Fünftimpfungen im Impfpunkt
Die Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen im städtischen Impfpunkt in den Schlosshöfen nimmt weiter zu. So wurden dort in den vergangenen zwei Wochen mehr als 1.000 Impfungen vorgenommen. Ein Wert, der zuletzt vor mehr als einem halben Jahr erreicht wurde. Ursache dürfte neben den steigenden Coronazahlen vor allem die Verimpfung des neuesten, an die vorherrschenden Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoffes des Herstellers Biontech sein. Zu einer Auffrischungsimpfung (erster Booster, dritte Impfung) sind alle Personen ab 12 Jahren aufgerufen, die bisher erst zwei Impfungen erhalten und anschließend auch noch keine nachgewiesene Corona-Infektion erlitten haben. Der Abstand zur letzten Impfung beträgt hierbei mindestens sechs Monate.

Eine weitere Auffrischungsimpfung (zweiter Booster, vierte Impfung) wird darüber hinaus für folgende Personengruppen empfohlen: Alle Personen ab 60 Jahren sowie alle Personen ab 12 Jahren, die an einer Grunderkrankung leiden, zudem Mitarbeitende und Bewohnende in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen. Wer zu diesem Personenkreis gehört und bisher erst drei Impfungen und keine zusätzliche, nachgewiesene Corona-Infektion hatte, kann sich im städtischen Impfpunkt den vierten Piks mit dem neuesten, angepassten Impfstoff abholen. Auch wer drei Impfungen hatte und kurz danach (innerhalb von drei Monaten) an Corona erkrankt ist, kann erneut geimpft werden. Fand die Infektion mehr als drei Monate nach der dritten Impfung statt, wirkt sie wie eine Auffrischung und es wird keine weitere Impfung verabreicht. Der Abstand zur letzten Impfung oder nachgewiesenen Infektion muss auch beim „zweiten Booster“ mindestens sechs Monate betragen.

Eine steigende Nachfrage gibt es auch nach einer fünften Impfung. Insbesondere ältere Menschen, die bereits im Frühjahr ihre vierte Impfung erhalten haben, erkundigen sich in den Schlosshöfen nach einer erneuten Auffrischung. Doch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine fünfte Impfung nicht grundsätzlich, weshalb der Impfpunkt diese auch nicht durchführt.

Im Einzelfall kann laut STIKO aber eine solche Impfung erfolgen: „Personen mit besonderen Risiken sollten ihre Ärztin / ihren Arzt aufsuchen und sich beraten lassen. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte entscheiden dann individuell, unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung, ob eine Indikation für weitere Impfungen vorliegt“. Dies könne bei besonders gefährdeten Personen (zum Beispiel Hochbetagten, Immundefizienten, Bewohnerinnen und Bewohnern von Altenpflegeheimen) sinnvoll sein. Wer sich also in dieser Situation sieht und Interesse an einer fünften Impfung hat, sollte sich an ihren oder seinen behandelnden Arzt – in der Regel den Hausarzt – wenden und sich dort individuell beraten lassen. Im städtischen Impfpunkt sind solche speziellen Beratungen nicht möglich.

Seit einigen Wochen ist in Deutschland auch der erste Totimpfstoff gegen das Coronavirus vom österreichischen Hersteller Valneva für bestimmte Personengruppen zugelassen. Menschen zwischen 18 und 50 Jahren, die bisher noch gar keine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, können sich mit diesem Präparat impfen lassen. Der Impfstoff basiert auf dem klassischen Wirkprinzip der Totimpfstoffe. Diese enthalten entweder abgetötete Erreger oder inaktivierte Bestandteile von Erregern. Valneva enthält ganze Viruspartikel des Originalstamms von SARS-CoV-2. Gelangt der Impfstoff in den Körper, erkennt das Immunsystem das Virus als fremd. Es bildet daraufhin Antikörper, die die Viruspartikel neutralisieren. Für Schwangere und Stillende ist der Impfstoff aufgrund mangelnder Datenlage nicht zugelassen.

Im Impfpunkt gab es bisher jedoch kaum Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach diesem neuen Präparat. Weniger als eine Handvoll Menschen hatten sich auf eine Liste setzen lassen und können nun an diesem Freitag, 28. Oktober 2022, ihre Impfung erhalten. Wer zum berechtigten Personenkreis gehört und ebenfalls den Totimpfstoff erhalten möchte, kann sich unter der Telefonnummer 0441 235-4960 einen Termin zwischen 11 und 17 Uhr geben lassen, die Anmeldung erfolgt ausschließlich telefonisch. Der verbindliche Zweitimpftermin findet exakt vier Wochen später, am Freitag, 25. November 2022, statt.

Der Impfpunkt in den Schlosshöfen hat montags bis samstags zwischen 10 und 18 Uhr geöffnet. Jeden Mittwoch wird ohne Termin geimpft, für alle anderen Tage können online unter www.oldenburg.de/impfpunkt oder telefonisch unter 0441 235-4960 Termine gebucht werden. Oftmals ist dies auch spontan für den selben Tag noch möglich. Mitzubringen sind neben einer FFP2-Maske ein Lichtbildausweis und der Impfpass beziehungsweise entsprechende Ersatzbescheinigungen mit dem Nachweis über alle bisher erfolgten Corona-Schutzimpfungen.
14.10.2022, 13:31 Uhr
Selbsthilfetreff für pflegende Angehörige - Gem(einsam) pflegen
Regelmäßig  am 4. Dienstag im Monat bietet die BeKoS einen offenen Selbsthilfetreff für pflegende Angehörige an. Willkommen sind auch Menschen, die sich um einen Hilfsbedürftigen kümmern, aber nicht miteinander verwandt sind.
Im Mittelpunkt steht der Austausch über die persönliche Situation stehen, die Erfahrung, dass es anderen ähnlich geht, Tipps und Erfahrungen können weitergegeben, auch einmal zusammen gelacht werden und vieles mehr.  
Dieses offene Angebot wird unterstützt und begleitet von Mitarbeiterinnen der BeKoS. 
Das nächste Treffen findet am 25.10.2022 von 10:00 - 12:00 Uhr in der BeKoS statt.
Bei Interesse bitte melden bei: info@bekos-oldenburg.de oder unter 0441-884848.
14.10.2022, 12:38 Uhr
Solidarische Gesundheitsversorgung
Workshopreihe und Podiumsdiskussionen
Auszubildende der Krankenpflege aus dem Pius-Hospital und Studierende der Universität Oldenburg, die als „Kritische Mediziner*innen Oldenburg“ organisiert sind, haben gemeinsam mit Werkstatt Zukunft eine interprofessionelle Workshopreihe entwickelt und zwei öffentliche Podiumsdiskussionen zu einer solidarischen Gesundheitsversorgung unter dem Titel „Kritische Pflege – Kritische Medizin“ geplant. „Gesundheitspolitische Veränderungen müssen von berufsgruppenübergreifender Solidarität getragen werden, um erfolgreich zu sein“, sagt Simon Gerhards von den Kritischen Mediziner*innen.

Die Workshops finden in der Zeit vom 17. Oktober bis zum 12. November im Pius-Hospital im Rahmen der Pflegeausbildung und in der Universität statt, stehen aber allen Interessierten offen. Für die Workshops ist eine Anmeldung erforderlich, die beiden in diesem Rahmen organisierten Podiumsdiskussionen sind ohne Anmeldung zugänglich. Alle Veranstaltungen sind kostenfrei.

Themen der Workshops sind Kapitalismus im Gesundheitswesen, Rekrutierung internationaler Pflegekräfte, Rassismus und Diskriminierung im Gesundheitswesen und globale Frauengesundheit. „Wir wollen in jedem Workshop unseren internationalen Blick, mit besonderem Fokus auf den globalen Süden, schärfen“, fügt Janina Lührs, Auszubildende der Gesundheits- und Krankenpflege am Pius Hospital, hinzu.

Während marktwirtschaftliche Effizienzüberlegungen nicht mehr vor der Krankenversorgung halt machen, besteht ein gravierender Fachkräftemangel in der Pflege. Die Rekrutierung von Pflegekräften aus dem Ausland wird vielerorts als Lösung für das Problem angesehen, kann aber in den Herkunftsländern zu tiefgreifenden Problemen führen. Gleichzeitig gibt es auch in der Gesundheitsversorgung Diskriminierung wie zum Beispiel Rassismus oder eine mangelhafte Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden.

Alle aufgeworfenen Fragen betreffen nicht nur die Gesundheitsversorgung in Europa, sondern oft sogar in verstärktem Maße diejenige im globalen Süden und werden daher in diesem Projekt in ihrem weltweiten Zusammenhang behandelt.

Kapitalismus im Gesundheitswesen und solidarische Arbeitskämpfe
17.10.2022 am Pius Hospital
mit Vertreterinnen und Vertretern von Ver.di, Verein demokratischer Ärzt*innen, Bochumer Bund, Marburger Bund u.a.
Öffentliche Podiumsdiskussion um 13.30 Uhr

Rekrutierung internationaler Pflegekräfte
18.10.2022 am Pius Hospital
mit Karen Spannenkrebs (Verein demokratischer Ärt*innen) und Simon Ludwig-Pricha (BSB Deutschland)

Rassismus im Gesundheitswesen
29.10.2022 an der Universität Oldenburg
mit Shreyasi Bhattacharya und Mai Ahmed

Globale Frauengesundheit
12.11.2022 an der Universität Oldenburg
mit Benjamin ter Balk (Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge Niedersachsen), Delphine Takwi, Dr. Christoph Zerm, Maren Kick (pro familia) und zwei von FGM (Weibliche Genitalverstümmelung) betroffene Aktivistinnen.
Öffentliche Podiumsdiskussion um 16.30 Uhr

Die Podiumsdiskussionen werden von Studierenden und Auszubildenden moderiert und von Werkstatt Zukunft als TV-Sendungen aufgezeichnet. Das gleiche gilt für einige Interviews mit weiteren Gästen der Workshopreihe. Ermöglicht wird das Projekt unter dem Dach von Werkstatt Zukunft e.V. durch eine Förderung durch Engagement Global mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie durch die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung.

Weitere Informationen, Kontakt und Anmeldung https://werkstatt-zukunft.org.
07.10.2022, 16:40 Uhr
Wieder mehr Corona-Schutzimpfungen in den Schlosshöfen
Neuer Impfstoff gegen Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 – Infektionsschutzgesetz angepasst
Mit der Einführung der gegen die Omikron-Varianten angepassten Impfstoffe steigt die Anzahl der Auffrischungsimpfungen im städtischen Impfpunkt in den Schlosshöfen. Seit vergangener Woche (39. Kalenderwoche) wird dort auch der neueste Impfstoff des Herstellers Biontech gegen die aktuell in Deutschland vorherrschenden Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 verabreicht. Sozialdezernentin Dagmar Sachse erklärt dazu: „Innerhalb einer Woche wurden in den Schlosshöfen zuletzt 360 Impfungen durchgeführt und damit fast doppelt so viele, wie in der Woche davor mit 188. Somit konnten wir die Impfzahlen im städtischen Impfpunkt erneut steigern – denn diesen Effekt haben wir bereits vor drei Wochen beobachtet, nachdem wir die ersten neuen Impfstoffe gegen die Omikron-Variante BA.1 angekündigt und verimpft haben.“

Ein weiterer Grund für steigende Impfzahlen dürfte die seit Samstag, 1. Oktober 2022, in Kraft getretene Regelung im Infektionsschutzgesetz sein. Demnach besitzen nur noch die Personen einen vollständigen Impfschutz, die nach der Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfung) auch eine zusätzliche Auffrischungsimpfung (ersten Booster) erhalten oder eine zusätzliche, nachgewiesene Corona-Infektion erlitten haben. Dies betrifft nicht zuletzt Personen, an deren Arbeitsplatz die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt.

Mit Beginn der kalten Jahreszeit finden auch größere Veranstaltungen wieder vorwiegend in geschlossenen Innenräumen statt, was das Infektionsrisiko erhöht. Umso wichtiger ist ein vollständiger Impfschutz, sagt auch Dr. Holger Petermann, Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Oldenburg: „Um gut durch den nunmehr dritten Corona-Winter zu kommen, ist der Impfschutz der Bevölkerung ein wesentlicher Aspekt. Auch wenn ein großer Teil der Menschen diesen erfreulicherweise bereits vollständig aufweist, rate ich allen anderen, sich jetzt die fehlenden Impfungen verabreichen zu lassen.“ So würde das Risiko schwerer Krankheitsverläufe erheblich reduziert und mit den neuen Impfstoffen zugleich das Risiko einer Ansteckung mit den Omikron-Varianten verringert.

Die erste Auffrischungsimpfung (erster Booster) wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Menschen ab 12 Jahren empfohlen und ist zudem nach dem neu geregelten Infektionsschutzgesetz notwendig, um einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus vorweisen zu können. Zwischen der zweiten Impfung und der ersten Auffrischungsimpfung muss ein Mindestabstand von sechs Monaten eingehalten werden. Nur, wer mehr als drei Monate nach der Zweitimpfung bereits eine Corona-Infektion hatte, die durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde, benötigt keine weitere Auffrischung. Die Infektion wirkt dann nämlich wie eine weitere Impfung.

Für bestimmte Personengruppen empfiehlt die STIKO eine weitere, zweite Auffrischungsimpfung (zweiter Booster). Allen Menschen ab 60 Jahren und darüber hinaus allen Menschen ab 12 Jahren mit einer Grunderkrankung wird die vierte Impfung empfohlen. Auch Mitarbeitenden in medizinischen Einrichtungen (zum Beispiel Kliniken, Praxen, Rettungsdiensten) sowie Bewohnenden und Mitarbeitenden in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird zum sogenannten zweiten Booster geraten. Auch hier muss ein Mindestabstand von sechs Monaten zur vorangegangenen Impfung oder Infektion eingehalten werden. Wer bereits drei Impfungen erhalten hat und mindestens drei Monate später zusätzlich eine Corona-Infektion hatte, ist durch insgesamt vier „immunologische Ereignisse“ geschützt und soll gemäß derzeitiger STIKO-Empfehlung keine weitere Impfung erhalten.

Im städtischen Impfpunkt werden für alle Auffrischungsimpfungen die an die Omikron-Varianten angepassten Vakzine verabreicht. Die Impflinge können sich entscheiden, ob sie einen Impfstoff gegen die Variante BA.1 erhalten möchten oder aber den neuesten Impfstoff gegen die Varianten BA.4 und BA.5. Dazu kann vor der Impfung eine ärztliche Beratung erfolgen. Wer noch eine Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfung) benötigt, wird mit dem herkömmlichen Impfstoff des Herstellers Biontech geimpft.

Der Impfpunkt in den Schlosshöfen hat von Montag bis Samstag jeweils zwischen 10 und 18 Uhr geöffnet. Termine sind kurzfristig, in der Regel noch am selben Tag, buchbar. Jeden Mittwoch wird ohne Termin geimpft, derzeit entstehen keine längeren Wartezeiten. Die Impfung ist kostenlos, mitzubringen sind nur ein gültiger Lichtbildausweis, der Impfpass oder eine Bescheinigung über die bisher erfolgten Impfungen sowie eine FFP2-Maske zum Tragen im Impfpunkt.

Termine sind online buchbar unter www.oldenburg.de/impfpunkt oder telefonisch unter 0441 235-4960.
30.09.2022, 17:45 Uhr
Pflegeheime müssen vor Besuchen Corona-Tests anbieten
Stadt übernimmt in Allgemeinverfügung bisherige Regelung aus der Landes-Verordnung
Pflegeheime sind verpflichtet, für alle Besucherinnen, Besucher und Dritte, die die Einrichtung betreten wollen, Corona-Tests anzubieten. Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die die Stadt Oldenburg auf Weisung des Niedersächsischen Sozialministeriums erlässt. Die Testpflicht gilt bis zum 7. April 2023.

Die Allgemeinverfügung ist inhaltsgleich mit den bisherigen Testpflicht-Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnungen. Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 16. September 2022 ist es aus rechtlichen Gründen allerdings nicht mehr möglich, eine solche Regelung über die ab dem 1. Oktober 2022 geltende Niedersächsische Corona-Verordnung vorzuschreiben. Deshalb hat das Land die Kommunen angewiesen, als landesspezifische Vorgabe zum Infektionsschutz entsprechende Allgemeinverfügungen zu erlassen, die die bisherige Praxis fortführen.

Die Allgemeinverfügung soll die Besuchsrechte der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sicherstellen und diese vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen. Das Recht auf soziale Teilhabe der in Heimen betreuten Menschen umfasst die Möglichkeit, regelmäßig Besuch zu empfangen. Dieses Recht läuft ins Leere, wenn Besuche nicht möglich oder unzumutbar erschwert sind, weil für Besucherinnen und Besucher keine adäquate Testmöglichkeit erreichbar ist, heißt es in der Begründung.

Besucherinnen und Besucher von Menschen, die in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, haben Anspruch auf kostenlose Bürgertests.
30.09.2022, 17:26 Uhr
Vorsorge von Vollmacht bis Patientenverfügung
Vortrag der Betreuungsstelle am 11. Oktober
Über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informieren Ute Maulick vom Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. (SkF) und Eric Thormählen von der Betreuungsstelle der Stadt Oldenburg am Dienstag, 11. Oktober. Der Vortrag findet von 15.30 bis 17 Uhr im Kulturzentrum PFL statt, die Teilnahme ist kostenlos.

Jeder wünscht sich, nie in eine Situation zu geraten, in der er nicht mehr für sich selbst bestimmen kann. Das kann aber durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im Alter recht plötzlich der Fall sein. Entscheidungen können dann nicht automatisch durch andere, bislang auch nicht durch die Ehepartnerin oder den Ehepartner geregelt werden. Im Notfall wird eine schriftliche Einverständniserklärung benötigt, um handeln zu können. „Es gibt verschiedene Vorsorgemöglichkeiten, die wir im Vortrag gerne vorstellen möchten“, so Ute Maulick vom Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V.

Anmeldungen werden beim Betreuungsverein des SkF per E-Mail an info@skf-oldenburg.de oder unter 0441-25024 entgegengenommen. Dort gibt es auch weitere Informationen, ebenso wie bei der Betreuungsstelle der Stadt Oldenburg unter Telefon 0441 235-2503.
27.09.2022, 18:09 Uhr
Omikron-Variante BA.4 und BA.5: Neuer Impfstoff ab Dienstag verfügbar
Termine im städtischen Impfpunkt in den Schlosshöfen ab sofort buchbar
Seit zwei Wochen werden im städtischen Impfpunkt in den Schlosshöfen die an die Omikron-Virusvarianten angepassten Impfstoffe verabreicht. Nun steht dort ab Dienstag, 27. September 2022, ein weiteres Präparat zu Verfügung. Das neue Vakzin des Herstellers Biontech ist speziell an die derzeit in Deutschland vorherrschenden Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 angepasst und kann als Auffrischungsimpfung verabreicht werden. Doch wer sollte sich eine Auffrischung holen? Und wann gelte ich laut Stiko als ausreichend geschützt?

Kurz zusammengefasst: Es zählen die sogenannten immunologischen Ereignisse, also entweder einzelne Impfungen oder Corona-Erkrankungen. Wer gesund ist und unter 60 Jahre alt, gilt mit drei solcher Ereignisse als ausreichend geschützt. Wer hingegen über 60 Jahre alt ist oder eine der anderen unten genannten Kriterien erfüllt, sollte insgesamt vier Impfungen und/oder mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektionen vorweisen können, um laut Stiko-Empfehlung ausreichend geschützt zu sein.

Wer zur Auffrischungsimpfung (dritte oder vierte Impfung) den Impfpunkt besucht, kann den neuen Impfstoff wählen. Eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) liegt für alle angepassten Impfstoffe vor.

Zur Grundimmunisierung (erste und zweite Impfung) wird weiterhin der ursprüngliche Impfstoff des Herstellers Biontech verabreicht.

Allen Menschen ab zwölf Jahren wird eine Auffrischungsimpfung (dritte Impfung) gegen das Coronavirus empfohlen. Diese sollte frühestens sechs Monate nach der letzten Impfung erfolgen. Wer allerdings zwei Impfungen und zusätzlich eine durch einen PCR-Test nachgewiesene Infektion vorweisen kann (insgesamt drei immunologische Ereignisse), gilt als ausreichend geschützt. Ab dem 1. Oktober 2022 gelten laut Infektionsschutzgesetz nur noch diejenigen Personen als vollständig geimpft, die eben diese drei immunologischen Ereignisse mittels Impf- oder Genesenen-Zertifikat nachweisen können.

Für bestimmte Gruppen empfiehlt die Stiko darüber hinaus eine weitere, zweite Auffrischungsimpfung:
– Personen ab 60 Jahren
– Personen mit Grunderkrankungen
– Bewohnende von Alten- und Pflegeeinrichtungen
– Mitarbeitende in medizinischen und Pflege-Einrichtungen (Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheime und Pflegedienste und so weiter)

Ausnahme: Wenn die Infektion in einem geringen Zeitabstand von weniger als drei Monaten nach der letzten Impfung erfolgte, wird eine zusätzliche Auffrischung dennoch empfohlen und zwar frühestens sechs Monate nach der Infektion. Erfolgte die Infektion jedoch mehr als drei Monate (Datum des PCR-Tests) nach der Impfung, wirkt sie wie eine Auffrischung und zählt als immunologisches Ereignis.

Wer sich nicht sicher ist, ob oder wann eine Auffrischungsimpfung erfolgen soll, kann sich durch die eigene Hausarztpraxis oder auch im Impfpunkt der Stadt Oldenburg beraten lassen.

Lassen Sie sich übrigens nicht von dem Status in Ihrer Corona-App verunsichern: Die Zertifikate laufen nicht ab, sofern Sie dort mindestens drei immunologische Ereignisse aufgelistet haben. Das Datum bei „höchstens gültig bis“ können Sie in dem Fall vernachlässigen.

Im Impfpunkt werden nach derzeitigem Stand grundsätzlich keine Fünftimpfungen durchgeführt. Zwar erlaubt die Stiko im Einzelfall eine solche dritte Auffrischung, die Indikation sollte jedoch „unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell getroffen werden“.  Dies ist im Impfpunkt nicht möglich. Daher müssen sich Interessierte an die behandelnde (Haus-)Ärztin beziehungsweise den behandelnden (Haus-)Arzt wenden.

Der Impfpunkt in den Schlosshöfen hat von Montag bis Samstag jeweils von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Mittwochs wird ohne vorherige Terminabsprache geimpft, für alle anderen Tage sind Termine unter www.oldenburg.de/impfpunkt oder telefonisch unter 0441 235-4960 buchbar.
20.09.2022, 15:14 Uhr
Selbsthilfetreff für pflegende Angehörige - Gem(einsam) pflegen
Regelmäßig am 4. Dienstag im Monat bietet die BeKoS einen offenen Selbsthilfetreff für pflegende Angehörige an. Willkommen sind auch Menschen, die sich um einen Hilfsbedürftigen kümmern, aber nicht miteinander verwandt sind.
Im Mittelpunkt steht der Austausch über die persönliche Situation stehen, die Erfahrung, dass es anderen ähnlich geht, Tipps und Erfahrungen können weitergegeben, auch einmal zusammen gelacht werden und vieles mehr.  
Dieses offene Angebot wird unterstützt und begleitet von Mitarbeiterinnen der BeKoS. 

Das nächste Treffen findet am 27.09.2022 von 10:00 - 12:00 Uhr in der BeKoS statt.

Bei Interesse bitte melden bei: info@bekos-oldenburg.de oder unter 0441-884848 
20.09.2022, 15:12 Uhr
Selbsthilfegruppe für Partner*innen von Menschen mit Krebserkrankungen
Wenn Menschen an Krebs erkranken, reißt es auch deren Partner*innen mitunter der Boden unter den Füßen weg. Wie geht man mit dem Ohnmachtsgefühl um, nichts tun zu können? Wie kann man unterstützen ohne die eigenen Bedürfnisse völlig zurück zu stellen? Was gibt es für Möglichkeiten (für Angehörige) in Oldenburg? Um auch Partner*innen von Menschen mit Krebserkrankungen Austausch zu ermöglichen, gründet sich eine neue Selbsthilfegruppe in der BeKoS. Bei Interesse nehmen Sie gerne unter 0441-884848 oder info@bekos-oldenburg.de Kontakt auf. 
13.09.2022, 17:27 Uhr
Selbsthilfegruppe für Menschen mit Zwängen
Die Selbsthilfegruppe trifft sich regelmäßig im Selbsthilfezentrum Oldenburg, um gemeinsam die eigenen Zwänge von unterschiedlichen Seiten zu beleuchten und sich wieder freier zu fühlen, um sich endlich den schönen Facetten des Lebens öffnen zu können.
Therapie und Klinik-Erfahrung wären von Vorteil, sind aber nicht unbedingt notwendig. Weitere Informationen bei BeKoS, 0441 884848; info@bekos-oldenburg.de 
13.09.2022, 17:15 Uhr
Einkaufen mit der Kamera: Tipps und Tricks rund um die Ernährung
Gesundheitsamt informiert Generation 60 Plus – Filmvorführung und kleine Kostprobe gratis
Gesund in jedem Alter – das wünschen sich viele Menschen. Ausgewogene Ernährung und regelmäßige Bewegung sind dabei entscheidend. Natürlicherweise verändert sich im Laufe des Lebens bei allen Menschen der Stoffwechsel. Daher ist es wichtig, die Ernährung daran anzupassen. Für das Projekt „Kostprobe“ wurde mit der Kamera eingekauft – herausgekommen ist dabei ein Film zum Thema Essen & Trinken. In einer kostenlosen Videovorführung an zwei Terminen im September erhalten Bürgerinnen und Bürger interessante Tipps und Tricks zu ausgewählten Produkten aus dem Sortiment des aktiv & Irma Verbrauchermarktes in Kreyenbrück und Nadorst.

Eine Ernährungsberaterin und eine Expertin für nachhaltige Ernährung begleiten die Veranstaltungen, geben weitere Informationen und stehen für Fragen zur Verfügung. Am Montag, 19. September, wird der Film um 10 Uhr im Stadtteiltreff Kreyenbrück (Alter Postweg 1) gezeigt. Der zweite Termin ist Dienstag, 27. September, ebenfalls um 10 Uhr im Kulturzentrum Rennplatz (Kurlandallee 4). Die Veranstaltungen dauern jeweils eine Stunde, zum Mitnehmen gibt es eine kleine Kostprobe gratis. Bei Interesse melden Sie sich bitte für einen der beiden Termine unter der Telefonnummer 0441 235-8655 an.

Kooperationspartner sind aktiv & irma, der Ernährungsrat Oldenburg, der Stadtteiltreff Kreyenbrück und das Kulturzentrum Rennplatz mit Unterstützung der Gesundheitsregionen Niedersachsen.
Sie möchten mehr erfahren?

Das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg berät Sie gerne. Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie per E-Mail an gesundheitsamt@stadt-oldenburg.de.
09.09.2022, 14:32 Uhr
Corona: Neue Impfstoffe werden ab Dienstag im Impfpunkt verimpft
Neue Impfstoffe an Omikron-Variante angepasst – Stadt erhält nur geringe Liefermenge
Am Dienstag, 13. September, geht es los: Dann sollen – Stand jetzt – auch im städtischen Impfpunkt in den Oldenburger Schlosshöfen die neuen, an die Omikron-Variante angepassten Corona-Impfstoffe verabreicht werden. Die Stadt erwartet die Lieferung am kommenden Montag und wird die beiden mRNA-Impfstoffe der Hersteller Biontech und Moderna ab Dienstag für die Auffrischungsimpfungen (dritte und vierte Impfung beziehungsweise erster und zweiter Booster) einsetzen – allerdings ist die Anzahl an Impfdosen vorerst begrenzt. Denn der Stadt wurde nur ein kleiner Teil der ursprünglich bestellten Liefermenge zugesagt, so dass zusammengerechnet lediglich 204 Impfstoffdosen beider Hersteller zusammen zur Verfügung stehen werden. „Es war nicht abzusehen, dass die Lieferung derart eingeschränkt erfolgt“, bedauert Sozialdezernentin Dagmar Sachse, „dennoch haben wir entschieden, alles was wir bekommen, auch direkt zu verimpfen.“

Wer impfberechtigt ist und sich direkt für nächsten Dienstag einen Impftermin in den Schlosshöfen bucht, kann sicher davon ausgehen, eine Auffrischungsimpfung mit einem der neuen Impfstoffe zu erhalten. In den Folgetagen werden die restlichen Dosen weiter verabreicht, solange der Vorrat reicht. Die Stadt hofft auf eine größere Impfstofflieferung in der darauffolgenden Woche und wird über das weitere Vorgehen informieren.

Die an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffe sind nur für Auffrischungsimpfungen zugelassen. Wer eine Grundimmunisierung benötigt (erste und zweite Impfung), erhält weiterhin die bisherigen Impfstoffe. Wer zur dritten oder vierten Impfung in die Schlosshöfe kommt, kann mit einem der beiden neuen Präparate geimpft werden. Eine Wahlmöglichkeit zwischen den beiden zugelassenen, angepassten Impfstoffen besteht nicht.

Die zweite Auffrischungsimpfung („Viertimpfung“) können Personen erhalten, die erst drei immunologische Ereignisse (Impfung oder Infektion) vorweisen und deren letztes dieser Ereignisse mindestens sechs Monate her ist und die zu mindestens einer der folgenden Gruppen gehören: 

   – Personen ab 60 Jahren
   – Personen mit Grunderkrankungen ab 12 Jahren
   – Bewohnende von Alten- und Pflegeeinrichtungen
   – Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen

Das Robert-Koch-Institut hat auf Anfrage der Stadt Oldenburg mitgeteilt, dass die derzeit geltende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) auch auf die neu zugelassenen Impfstoffe angewendet werden kann. Dennoch wird kurzfristig eine angepasste, neue Stiko-Empfehlung erwartet, die derzeit jedoch noch nicht vorliegt.

Der Impfpunkt in den Schlosshöfen hat von Montag bis Samstag jeweils von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Mittwochs wird ohne vorherige Terminabsprache geimpft, für alle anderen Tage sind Termine unter www.oldenburg.de/impfpunkt oder telefonisch unter 0441 235-4960 buchbar. Wie bereits erwähnt kann eine Impfung mit einem der angepassten Impfstoffe derzeit nur für Dienstag, 13. September, zugesagt werden – sofern die Lieferung der Impfstoffe am Montag erfolgt.
09.09.2022, 13:37 Uhr
Selbsthilfegruppe für Menschen mit Hirntumoren
Wer an einem Hirntumor (gut-oder bösartig) erkrankt ist und sich mit anderen Betroffenen darüber austauschen möchte, kann sich an die BeKoS, die Beratungs- und Koordinationsstelle für Selbsthilfegruppen e.V., wenden. Gegenseitiges Mut machen, Tipps zur Bewältigung von schwierigen Alltagssituationen austauschen und sich auch mal Erlebtes von der Seele reden können – das soll zukünftig in einer neuen Selbsthilfegruppe möglich sein.

Nähere Informationen unter: 0441-884848 oder info@bekos-oldenburg.de
02.09.2022, 10:47 Uhr
Gemeinsam gegen Corona: Wieder mehr Impfungen in den Schlosshöfen
Neue Stiko-Empfehlung erweitert Kreis der Berechtigten – Novavax nun ab 12 Jahren
Nach der Aktualisierung der Stiko-Empfehlung verzeichnet der städtische Impfpunkt im Erdgeschoss der Schlosshöfe wieder mehr Corona-Schutzimpfungen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt seit dem 18. August 2022 allen Personen ab 60 Jahren sowie denen, die an einer Grunderkrankung leiden, eine zweite Auffrischungsimpfung (zweiter Booster). „Ich rate den betroffenen Personen dringend dazu, dieses Angebot wahrzunehmen“, appelliert Sozialdezernentin Dagmar Sachse. „Der Herbst steht uns noch bevor und aktuell kann niemand vorhersehen, wie sich das Infektionsgeschehen weiterentwickeln wird. Der zweite Booster ist derzeit der höchste Schutz vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen.“

Dr. Holger Petermann vom Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg erklärt, warum die Booster-Impfung wichtig ist: „Das Immunsystem vergisst leider nach und nach, wie es das Coronavirus effektiv bekämpfen kann. Darum sind die Auffrischungen wichtig: Sie erinnern unseren Körper daran, wie er mit dem Virus umgehen muss.“ Zudem entwickeln sich die Impfstoffe immer weiter und werden aufgrund neuer Virusvarianten stetig angepasst und verbessert.

In der Woche vor der neuen Stiko-Empfehlung wurden im Impfpunkt 73 Impfungen verabreicht, in der vergangenen Woche verdreifachte sich in etwa die Zahl auf 227. Nach Schließung des Impfzentrums in der Weser-Ems-Halle im September 2021 wurden in Oldenburg von den mobilen Impfteams und in allen städtischen Impfpunkten, von denen aufgrund sinkender Nachfrage aktuell nur der Standort in den Schlosshöfen geöffnet hat, insgesamt 58.478 Impfungen durchgeführt. Davon 4.531 Erstimpfungen, 7.033 Zweitimpfungen, 36.981 Drittimpfungen und 3.791 zweite Auffrischungsimpfungen. Im seit März geschlossenen Kinderimpfpunkt Wechloy wurden seinerzeit 6.142 Impfungen bei 5- bis 11-Jährigen durchgeführt.

Grundsätzlich sollten die oben genannten Personen vier sogenannte immunologische Ereignisse vorweisen, um einen ausreichenden Schutz gegen das Coronavirus aufzubauen. Ein solches Ereignis ist entweder eine erfolgte Schutzimpfung oder eine durch einen PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion. Wer also entweder über 60 Jahre alt ist oder an einer Grunderkrankung leidet und zudem erst drei Ereignisse (Impfungen oder Infektion) in der Vergangenheit hatte, ist aufgerufen, sich durch eine weitere Impfung besser zu schützen. Diese kann erfolgen, sobald mindestens sechs Monate nach dem letzten Ereignis vergangen sind. Wer sich zu Corona beraten oder impfen lassen möchte, kann sich auch an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wenden.

Neu ist auch, dass im Rahmen der aktualisierten Empfehlung der Stiko der proteinbasierte Impfstoff des Herstellers Novavax nun auch für Jugendliche ab 12 Jahren empfohlen wird. Dies gilt allerdings nur für Personen, die noch nicht geimpft wurden oder die erst eine Impfung mit diesem Impfstoff erhalten haben. Im Impfpunkt in den Schlosshöfen werden Novavax-Impfungen ausschließlich mittwochs ohne Termin auf Wunsch durchgeführt.

Kinder zwischen 5 und 11 Jahren können nicht im städtischen Impfpunkt geimpft werden. Interessierte Eltern sollten Beratung und Impfung bei den jeweiligen Kinder- und Jugendärzten durchführen lassen.

Der Impfpunkt in den Schlosshöfen hat montags bis samstags von 10 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Mittwochs wird ohne Termin geimpft, an allen anderen Tagen gibt es ausreichend und kurzfristig Termine, online unter www.oldenburg.de/impfpunkt oder telefonisch (Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr) unter 0441 235-4960.
23.08.2022, 17:09 Uhr
Kühler Kopf beim Schwimmbad-Einsatz
Zehn Sanitäterinnen und Sanitäter legen Prüfung ab
„Der Hausmeister des Schwimmbades ist während der Reparatur eines Stromkabels an der Decke von der Leiter gefallen. Bitte kommen Sie mit und helfen ihm!", ruft Nicole Röbber während eines Fallbeispiels in der Prüfung des B2-Sanitätshelfer/innen-Kurses in Oldenburg. Nicole Röbber ist vom Ortsverband Oldenburg und Mitglied des Prüfungsteams.  Marcel Planteur vom Ortsverband Wiesmoor, Mitglied der Regionalausbildungsleitung Weser-Ems, spielt den verunfallten Hausmeister. Er schreit und jammert, trotzdem müssen die Sanitäterinnen und Sanitäter, die ihre praktische Prüfung ablegen, kühlen Kopf bewahren. Der Stress ist Teil der Herausforderung. Den Unfallort nach Gefahren absuchen, Vitalfunktionen überprüfen und viele weitere Maßnahmen mussten die Teilnehmenden durchführen und dabei bestimmte Vorgehensweisen beachten. Insgesamt fünf Teams mit jeweils zwei Prüflingen zogen aus einem Pool vieler verschiedener Fallbeispiele ihre Aufgaben. Dabei wurde nicht nur auf die richtige Behandlung des Patienten, sondern ebenso auf die Kommunikation der beiden Prüflinge untereinander und mit dem Patienten geachtet. 

Mit dabei waren vom Ortsverband Osnabrück Thorsten Nicklaus, Sabrina Wilkening und Saskia Schlegel, vom Ortsverband Ems- Vechte Amir Shahin und Elisa Haking, vom Ortsverband Cloppenburg Carmen Niemann, vom Ortsverband Moormerland Bianca Freesemann, vom Ortsverband Nordenham Sharlene Glaese und Lea- Marie Schneider sowie vom gastgebenende Ortsverband Oldenburg Ulrike Buse- Pieloth, Hagen Schmidt, Jakob Federmann, Theresa Wessels und Lina Zacharias.

Im zweiten Teil der Prüfung musste eine Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) mit der richtigen Beatmung  durchgeführt werden. Die HLW-Prüferinnen Stephanie Henkel und Heike Dierks (beide Ortsverband Oldenburg) achteten besondern auf das Auswählen des passenden Tubus, die korrekte Durchführung der Kompression, das Bedienen des Automatisierten externen Defibrillators und vieles mehr. Überprüft wurde die Umsetzung der Maßnahmen auch mithilfe des an die Reanimationspuppe angeschlossenen Tablets. Damit können die Prüferinnen die Drucktiefe und den Rhythmus sowie die Beatmung überwachen. Zwei Teams mussten in die Nachprüfung, am Ende hatten aber alle bestanden und können jetzt in den aktiven Dienst gehen. Sanitätshelfer sind bei Sanitätsdiensten bei Veranstaltungen im Einsatz, können aber auch schon als dritte Kraft auf einem Rettungswagen mitfahren oder in vielen anderen Bereichen aktiv sein. Wer Interesse an einem solchen Lehrgang hat, kann sich gerne bei Marcel Planteur per Mail an marcel.planteur@johanniter.de melden.
19.08.2022, 17:13 Uhr
Viertimpfungen nun auch für über 60-Jährige und Grunderkrankte
Stiko erweitert Empfehlung zur zweiten Auffrischungsimpfung – Termine auch im Impfpunkt Oldenburg
Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat den Personenkreis erweitert, für den eine zweite Auffrischungsimpfung, auch zweiter Booster genannt, empfohlen wird. Alle Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und solche, die an einer Grunderkrankung leiden, sollten demnach insgesamt vier „immunologische Ereignisse“ vorweisen, um einen ausreichenden Schutz gegen das Coronavirus aufzubauen. Dr. Holger Petermann, Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Oldenburg, weist darauf hin, dass aus heutiger Sicht nicht auf die sogenannten angepassten Impfstoffe gewartet werden sollte, da die jetzt zur Verfügung stehenden Impfstoffe eine gute Wirksamkeit als Auffrischung haben.

Als immunologisches Ereignis wird entweder eine Schutzimpfung oder aber eine erfolgte und durch einen PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion gewertet. Wer also zum genannten Personenkreis gehört und bereits drei Impfungen und zusätzlich eine Infektion hatte, benötigt keine weitere Impfung. Denjenigen, die jedoch erst drei Ereignisse (Impfung oder Infektion) vorweisen, wird eine weitere Impfung empfohlen – sofern das letzte Ereignis mindestens sechs Monate zurückliegt.

Die neuen Regelungen werden im städtischen Impfpunkt in den Schlosshöfen bereits ab Samstag, 20. August 2022, umgesetzt. Sozialdezernentin Dagmar Sachse begrüßt die schnelle Umsetzung durch das Impfteam in den Schlosshöfen und appelliert an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger: „Da noch unklar ist, wie sich das Infektionsgeschehen bis zum Herbst weiterentwickeln wird, sollten die von der Stiko-Empfehlung Betroffenen schon jetzt das Angebot nutzen.“

Während bisher nur Personen mit einer Immunschwäche die zweite Auffrischungsimpfung empfohlen wurde, zählen nun alle Menschen mit einer chronischen Erkrankung zum Kreis der Impfberechtigten. Dazu zählen:
  • Chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen (zum Beispiel Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen)
  • Chronische Krankheiten der Atmungsorgane (zum Beispiel Asthma, COPD)
  • Chronische Lebererkrankungen, inklusive Leberzirrhose
  • Chronische Nierenerkrankungen (zum Beispiel Dialysepflicht)
  • Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (zum Beispiel Morbus Crohn)
  • Chronische neurologische Erkrankungen (zum Beispiel Epilepsie, Parkinson, Multiple Sklerose)
  • Demenz oder geistige Behinderung
  • Psychiatrische Erkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen (zum Beispiel Adipositas, Diabetes mellitus)
  • Trisomie 21
  • Krebserkrankungen unter immunsuppressiver, antineoplastischer Therapie
Der Mindestabstand zum letzten Ereignis (Impfung oder Infektion) beträgt volle sechs Monate. Die Stiko erlaubt zwar in „begründeten Einzelfällen“ eine Verkürzung, solche speziellen Impfungen können aber nicht im städtischen Impfpunkt durchgeführt werden, sondern nur durch die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte, die ihre Patienten gut kennen. Die Grunderkrankung muss auf dem Anamnesebogen vor der Impfung eingetragen und dieser dann vom Impfling unterschrieben werden. Ein Nachweis über ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Termine für den städtischen Impfpunkt sind entweder online unter www.oldenburg.de/impfpunkt » oder telefonisch 0441 235-4960 (montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr) kurzfristig buchbar – derzeit in der Regel sogar noch für denselben Tag. Der Impfpunkt im Erdgeschoss der Schlosshöfe hat montags bis samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Immer mittwochs wird ohne Termin geimpft, derzeit entstehen in der Regel keine Wartezeiten. Hinweis: Im Impfpunkt gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Im städtischen Impfpunkt werden zum derzeitigen Zeitpunkt grundsätzlich keine Fünftimpfungen durchgeführt. Wer sich unschlüssig ist und eine individuelle Beratung auch im Zusammenhang mit bestehenden Vorerkrankungen wünscht, sollte sich an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden. Unter Umständen kann auch dort die Impfung durchgeführt werden.
19.08.2022, 16:16 Uhr
Entspannung für Körper, Geist und Seele
Yoga-Kurs im Stadtteiltreff Dietrichsfeld
Erholung für Körper, Geist und Seele: Im Stadtteiltreff Dietrichsfeld bietet eine ausgebildete Yogalehrerin jeden Montag von 9 bis 10 Uhr eine Yogastunde für Frauen an. Wer mit Entspannungsübungen einmal kurz dem Alltag entfliehen und in angenehmer Atmosphäre zur Ruhe kommen möchte, ist hier an der richtigen Adresse. Der Kurs kostet jeweils 30 Euro für zehn Termine. Anmeldungen sind persönlich im Stadtteiltreff Dietrichsfeld, Alexanderstraße 331, oder telefonisch unter 0441 5707892 möglich.
09.08.2022, 16:52 Uhr
Selbsthilfetreff für pflegende Angehörige
Gem(einsam) pflegen
Regelmäßig  am 4. Dienstag im Monat bietet die BeKoS einen offenen Selbsthilfetreff für pflegende Angehörige an. Willkommen sind auch Menschen, die sich um einen Hilfsbedürftigen kümmern, aber nicht miteinander verwandt sind.
Im Mittelpunkt kann der Austausch über die persönliche Situation stehen, die Erfahrung, dass es anderen ähnlich geht, Tipps und Erfahrungen können weitergegeben, auch einmal zusammen gelacht werden und vieles mehr.

Dieses offene Angebot wird unterstützt und begleitet von Mitarbeiterinnen der BeKoS. Das erste Treffen findet am 23. August 2022 von 10:00 - 12:00 Uhr in der BeKoS statt.

Bei Interesse bitte melden bei: info@bekos-oldenburg.de oder unter 0441-884848.
05.08.2022, 15:27 Uhr
COPD-Treff Oldenburg
Der COPD-Treff Oldenburg ist eine Selbsthilfegruppe für Betroffene mit der Lungenerkrankung COPD und deren Angehörige. Sie treffen sich regelmäßig einmal im Monat, um Informationen und Erfahrungen auszutauschen, Vorträge zum Thema COPD gemeinsam zu besuchen und z.B. Ärzte zum Thema COPD einzuladen. Das nächste Treffen findet am 24.8.2022 um 15 Uhr statt. Weitere Informationen bei der BeKoS; 0441 884848; info@bekos-oldenburg.de 
29.07.2022, 19:19 Uhr
HIV-positiv geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Oldenburg gut versorgt
Austauschrunde: Beteiligte Institutionen engagieren sich für Patientinnen und Patienten
Das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg hat am Dienstag, 26. Juli, zu einer Austauschrunde zur medizinischen Versorgung von HIV-positiv geflüchteten Menschen aus der Ukraine eingeladen. Angesprochen waren Fachleute aus dem Bereich der Aidshilfe Oldenburg, dem Fachdienst Integration, dem Jobcenter, der Onkologischen Praxis Oldenburg, dem zentralen Flüchtlingsmanagement und dem Gesundheitsamt.

Für die Teilnehmenden war klar, dass vielen geflüchteten Menschen aus der Ukraine das deutsche Gesundheitssystem, ebenso wie der derzeitige Wechsel ins Sozialgesetzbuch, noch unbekannt sind: „Gerade jetzt ist die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten umso wichtiger“, sagt Dr. Stefanie Domb, Fachdienstleiterin im Amtsärztlichen Dienst aus dem Gesundheitsamt, und bedankt sich bei den Teilnehmenden der Austauschrunde. „Ich freue mich, dass die Versorgung von HIV-positiv geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Oldenburg nahtlos sichergestellt werden kann. Das Engagement der beteiligten Institutionen ist beeindruckend.“

Aktuell sind 1.183 Personen aus der Ukraine in Oldenburg registriert und wohnhaft. Darunter sind auch HIV-positive Menschen, die größtenteils schon im Herkunftsland medizinisch gut begleitet worden sind und dort ihre medikamentöse Therapie erhalten haben. Diese muss jetzt hier fortgeführt werden, da bei einer erfolgreichen HIV-Therapie das Virus im Blut nicht mehr nachweisbar ist. Für die Unterstützung stehen die an der Austauschrunde beteiligten Institutionen den Patientinnen und Patienten aus der Ukraine kurzfristig zur Verfügung.
21.07.2022, 18:57 Uhr
Affenpocken: Erster bestätigter Fall in Oldenburg
58-Jähriger befindet sich in Isolation
Dem Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg ist am Donnerstag, 21. Juli, ein erster durch PCR-Labordiagnostik bestätigter Affenpocken-Fall gemeldet worden. Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen 58-Jährigen, der nur leichte Symptome verspürt. Der Reiserückkehrer ist nicht stationär behandlungsbedürftig und befindet sich auf Anordnung des Gesundheitsamtes in häuslicher Isolation. Es besteht die Möglichkeit, dass er sich in Spanien mit dem Virus infiziert haben könnte. Nach Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) beträgt die Isolationszeit drei Wochen. Enge Kontaktpersonen aus dem Umfeld des Betroffenen werden vom Gesundheitsamt ermittelt.

In Deutschland sind im Mai dieses Jahres erstmals Fälle von Affenpocken-Infektionen identifiziert worden. Mit Stand vom 21. Juli sind 2.191 Affenpockenfälle aus allen 16 Bundesländern ans RKI übermittelt worden. Betroffen sind überwiegend Männer. Bislang sind laut RKI nur fünf weibliche Fälle in Deutschland übermittelt worden, bei Kindern sind bislang keine Fälle bekannt geworden. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist selten und nur bei engem Kontakt möglich, insbesondere durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten, den typischen Hautveränderungen wie Bläscheninhalt und Schorf der Affenpocken-Infizierten. Eine Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland schätzt das RKI nach derzeitigen Erkenntnissen als gering ein.

Fragen und Antworten zum Thema Affenpocken sowie Empfehlungen und Hinweise zu Hygienemaßnahmen, Vorgehen bei Großveranstaltungen, Diagnostik und Therapie stellt das RKI online zur Verfügung unter www.rki.de/affenpocken.

Ein Flyer des RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Hinweisen zu Übertragungswegen und Präventionsmöglichkeiten ist auf Deutsch und Englisch abrufbar unter www.rki.de/affenpocken-flyer.
21.07.2022, 18:45 Uhr
Selbsthilfegruppe „Borderline“
Die Gruppe richtet sich an Borderline-Betroffene und trifft sich regelmäßig in Oldenburg. Bei den Gruppentreffen wird unter Gleichgesinnten über alltägliches wie Job, zwischenmenschliche Beziehungen und Medikationen gesprochen. Auch Betroffene mit Begleiterkrankungen (z.B. ADHS, Depressionen) sind in der Gruppe willkommen. Interessierte Betroffene erhalten weitere Informationen bei der BeKoS; 0441 884848 oder info@bekos-oldenburg.de.
08.07.2022, 22:01 Uhr
Leben nach Herzstillstand mit anschließender Reanimation
In der BeKoS gründet sich eine Selbsthilfegruppe für Menschen, die nach einem Herzstillstand reanimiert wurden und danach von den Folgen dieses traumatischen Erlebnisses belastet sind. Für die Gruppe werden noch weitere Betroffene gesucht, die sich über ihre Erfahrungen austauschen möchten.

Weitere Informationen erhalten sie bei der BeKoS unter 0441-884848 oder info@bekos-oldenburg.de.
05.07.2022, 22:17 Uhr
Stadt bekennt sich zu nachhaltiger Ernährungsstrategie
Oldenburg will Glasgow-Erklärung zu Ernährung und Klimaschutz unterzeichnen
Oldenburg will als erste deutsche Stadt die Glasgow-Erklärung „Ernährung und Klima“ unterzeichnen. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag legt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann dem Stadtrat für die Sitzung am 11. Juli vor. Die so genannte „Glasgow-Erklärung“ war Ende 2021 in der schottischen Hafenstadt von der UN-Klimakonferenz verabschiedet worden. Das Papier beinhaltet die Selbstverpflichtung, dem Klimawandel durch eine ganzheitliche Ernährungspolitik zu begegnen. 

Oberbürgermeister Krogmann begrüßt die Initiative, weil Oldenburg im Bereich nachhaltiger Ernährung bereits wichtige Schritte eingeleitet hat: „Der achtsame Umgang mit Lebensmitteln ist ein zentraler Faktor für Klima- und Umweltschutz“, so Krogmann. „Was wir essen, wo und wie wir Lebensmittel einkaufen, lagern und zubereiten –  das alles hat Einfluss auf die Umwelt. Verbraucherinnen und Verbraucher können durch ihr Konsumverhalten an vielen Stellen dazu beitragen, das Klima zu schützen“, betont Krogmann.

Die Glasgow-Erklärung „Ernährung und Klima“ richtet sich insbesondere an Kommunen und Bundesländer. Die jeweilige Stadt oder Region erklärt, dass sie sich der Bedeutung des Bereichs Ernährung im Klimaschutz bewusst ist. In zwölf Punkten wird die Anerkennung der komplexen Zusammenhänge und die Doppel-Rolle als Verursacher und besonders vulnerabler Bereich deklariert. Die Glasgow-Erklärung „Ernährung und Klima“ enthält darüber hinaus drei Selbstverpflichtungen für die Unterzeichnenden:

· die Konzeption von „ganzheitlichen Ernährungsstrategien und -politiken“ als Schlüsselinstrument für Klimaschutz und Klimaanpassung;
· das Ziel, Emissionen aus dem Bereich Ernährung zu senken;
· Impulse an die übergeordneten Verwaltungsebenen geben, um Rahmenbedingungen zu verbessern.

Die unterschiedlichen Handlungsfelder, die sich aus diesen Selbstverpflichtungen ergeben, decken sich bereits mit vielen städtischen Aktivitäten. So hat die Stadt Oldenburg auf Beschluss des Rates die Entwicklung einer Ernährungsstrategie eingeleitet und dafür eine Koordinationsstelle geschaffen, die im Fachdienst Klimaschutz angesiedelt ist. „Damit geben wir dem Thema Ernährung im Klimaschutz die nötige Aufmerksamkeit“, sagt Oberbürgermeister Krogmann. Zudem fördert die Stadt Oldenburg seit mehreren Jahren die Arbeit des Ernährungsrates Oldenburg, der sich stark für die Vernetzung von zivilgesellschaftlichen Akteuren und für die Entstehung neuer Partnerschaften in Wertschöpfungsketten einsetzt. Und auch im Maßnahmenplan für das Ziel Klimaneutralität 2035, der derzeit ausgearbeitet wird, spielen die Themen Ernährung und Konsum eine Rolle. Gleichzeitig bettet sich die Glasgow-Erklärung in das kürzlich beschlossene Nachhaltigkeitsleitbild der Stadt Oldenburg ein.

In Deutschland hat bislang noch keine Kommune die Glasgow-Erklärung „Ernährung und Klima“ unterzeichnet, so dass die Stadt Oldenburg hier eine Vorreiterrolle einnehmen würde. Zu den bisherigen Unterzeichnern zählen Wien, Barcelona und mehrere US-Städte.
28.06.2022, 17:46 Uhr
Radtour für den guten Zweck
Sparda-Bank in Oldenburg fördert den Verein Deutsche Hirntumorhilfe e.V. mit 1.000 Euro
Die Sparda-Bank in Oldenburg unterstützt den Verein Deutsche Hirntumorhilfe e.V. mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro. Hermann Kruse, Filialleiter der Sparda-Bank in Oldenburg, übereichte einen symbolischen Scheck an Rieke Imhoff, Spendensammlerin und Angehörige eines vormals von der Krankheit Betroffenen. Die Zuwendung stammt aus den Reinerträgen des Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West e.V.

Für ihre Spendensammelaktion hat sich Rieke Imhoff etwas Besonderes einfallen lassen. Als Schwester eines wieder genesenen Tumorerkrankten, hat sie alle Höhen und Tiefen der Behandlung mitbekommen, genauso wie die Unsicherheit bei der Wahl der richtigen Therapie. Das hat sie dazu veranlasst, eine Radtour entlang wichtiger Orte im Leben der Geschwister zu unternehmen und dabei Spenden für die Deutsche Hirntumorhilfe zu sammeln. Ihre Tour startet in Aurich, wo die Geschwister aufgewachsen sind. In vier Etappen wird Rieke Imhoff eine Gesamtstrecke von 280 Kilometern fahren. Ziel ist die Asklepios Klinik St. Georg in Hamburg, in der ihr Bruder erfolgreich operiert wurde. Mit der Aktion möchte Rieke Imhoff in Zusammenarbeit mit dem Tumorzentrum Oldenburg auf die Krebserkrankung aufmerksam machen und die Erforschung von Behandlungsmethoden unterstützen. Mehr Informationen zu der Aktion unter: https://www.hirntumorhilfe.de/helfen-spenden/benefizaktionen/radeln-fuer-den-guten-zweck.

Für Filialeiter Hermann Kruse ist die finanzielle Förderung von Rieke Imhoffs Anliegen eine Selbstverständlichkeit. „Als Genossenschaftsbank vor Ort engagieren wir uns seit jeher für die Menschen in unserer Umgebung. Daher unterstützen wir auch den großartigen Einsatz von Rieke Imhoff für Tumorerkrankte sehr gern und freuen uns, auf diese Weise einen Beitrag für Genesung zu leisten“, sagt der Filialleiter. 
28.06.2022, 17:43 Uhr
Selbsthilfegruppe für erwachsene Menschen mit ADHS
In der Gruppe besteht die Möglichkeit, sich über Erfahrungen auszutauschen und verschiedenen Aspekte von ADHS zu beleuchten.
Mögliche Themen könnten auch sein: Was ist ADHS? Verschiedene Typen und Dimensionen von ADHS; Stärken und Risiken; Medikamente und alternative Behandlungen; Sekundärerkrankungen sowie Tipps und Tricks. 

Interessierte können sich gerne bei der BeKoS melden unter 0441-884848, info@bekos-oldenburg.de